Umwandlungssteuerrecht

erschienen am 16. Januar 2016

Ist für Ihr Unternehmen eine Verschmelzung von Kapital- auf Personengesellschaften, Wechsel oder Zusammenschluss geplant?

Es kommt immer häufiger vor, dass Unternehmen, die bereits seit vielen Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, oder sich aufgrund von Vertragsabhängigkeiten o.ä. neu strukturieren wollen und/oder müssen. Hier wird oft die Übertragung von Unternehmen in Umwandlungsvorgängen durchgeführt, bei denen die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes und des Umwandlungssteuerrechts zum Tragen kommen.

Das Umwandlungssteuerrecht verlangt neben detailliertem steuerlichem Fachwissen auch die Kenntnis bilanzsteuerlicher Sachverhalte. Wir stehen Ihnen auf diesem Gebiet kompetent zur Seite und können auf einen umfassenden Erfahrungsschatz von diversen Umwandlungsfällen und Umwandlungsprüfungen zurückgreifen.


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